Förderprogramme nutzen

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Wussten Sie, dass der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz (Teil 1 und Teil 2) kleinen Technologieunternehmen Wagniskapital in Form von offenen bzw. stillen Beteiligungen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung stellt? Das bereitgestellte Kapital kann für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen. Die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 EUR und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. weiterer Investorinnen und Investoren. Insgesamt kann der Fonds sich mit einem Betrag von bis zu 1 Mio. EUR an einem Zielunternehmen beteiligen. Für die stille Beteiligung sind eine Festvergütung sowie eine gewinnabhängige Vergütung zu zahlen, die individuell auf Basis des durchgeführten Unternehmensratings vereinbart wird. Weiterführenden Informationen: www. isb.rlp.de