
Im Zuge der Digitalisierung entwickeln sich zunehmend neue Geschäftsideen, für die es noch keine Beispiele gibt, deren Durchsetzungskraft am Markt schwer eingeschätzt werden kann und deren Finanzierung von daher schwierig ist. Während es für den Anteil an solchen Geschäftsideen, die dazu Technologien neu- oder weiterentwickeln, bereits Förderinstrumente gibt (z. B. Innovationsfonds), existieren diese noch nicht für innovative Geschäftsideen, die neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bereits gegründet haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf die Gründung nicht länger als drei Jahre zurück liegen. Der Unternehmenssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Teilnehmende der vergangenen Wettbewerbe „startup innovativ“, die bisher keine Gewinnerinnen oder Gewinner waren, dürfen sich erneut bewerben.
Neu: In 2022 wird der Wettbewerb um den Sonderbereich „Smarte Gesundheitswirtschaft“ erweitert und fördert damit ganz gezielt die Entwicklung von Smart Services Produkten und Dienstleitungen, vor allem in den Anwendungsfeldern Prävention, Diagnostik, Therapie, Überwachung von Krankheitsverläufen, Pflegeunterstützung und nicht zuletzt Fitness/Freizeit/Lebensstil.
Unterstützt werden insbesondere datengestützte, KI-basierte und/oder besonders technische, innovative Ansätze von jungen Unternehmen. Die finale Bewertung erfolgt durch eine gesonderte Jury.
startup innovativ erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung durch die Gewährung eines einmaligen Zuschusses. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von zwölf Monaten in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten gewährt. Die Förderung liegt zwischen einer Mindestfördersumme von 10.000 Euro und einer Maximalfördersumme von 100.000 Euro pro Gründungsvorhaben. Zur Auswahl der zu fördernden Gründungen und Gründungsvorhaben dient ein Wettbewerbsverfahren.
Weitere Infos und Bewerbungsformular:https://gruenden.rlp.de/de/startseite/startup-innovativ