Unser Angebot richtet sich an innovative, technologieorientierte Start-ups und Existenzgründer sowie an unternehmensnahe Dienstleistungsunternehmen und Einrichtungen, die den angestrebten Synergieeffekten im Hause förderlich sind. Auch junge Unternehmen der Kreativwirtschaft sind herzlich willkommen.

3 kleine Schritte führen Sie zu uns:

  1. Schritt:

Ein unverbindliches Erstgespräch, in dem die Geschäftsidee und der technologische Ansatz geklärt werden. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten – wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

  1. Schritt

Sie stellen uns Unterlagen zu Ihrem Start-up zur Verfügung wie z.B. Businessplan, Business-Model-Canvas und Finanzplanung. Wenn alles passt, kann bereits ein Mietvertrag zu geförderten Konditionen geschlossen werden. Dieser wird im dritten Schritt bestätigt.

  1. Schritt

Über die endgültige Aufnahme entscheidet abschließend der Beirat des TZK. In einem Pitch stellen Sie sich und Ihr Unternehmen vor. Dabei wird von unabhängiger Seite  geprüft, inwiefern das Unternehmen oder die Gründungsidee zu den Zielen des TZK passt und ob es für tragfähig erachtet wird. Mit einer positiven Bewertung durch das Gremium erfolgt die Bestätigung oder der Abschluss eines Mietvertrages.

Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

• Die Gründung des Unternehmens darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen
• Innovatives & marktfähiges Geschäftsmodell
• Durchdachtes Unternehmenskonzept und klare Ziele
• Wettbewerbschancen und Wachstumspotenzial
• Potenzial zur Unternehmerpersönlichkeit
• Potenzial zur Unternehmerpersönlichkeit
• Technisches Know-how

Gern beraten wir Sie individuell bei Ihrer Gründung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.